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BGH, 12.12.1957 - 4 StR 629/57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 23.04.1954 - 1 StR 425/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.12.1957 - 4 StR 629/57
Gibt jemand unmittelbar einen fremden, von ihm verwahrten Geldbetrag an einen anderen weiter, so ist eine Zueignung nur dann zu bejahen, wenn der Täter davon einen Nutzen oder Vorteil im weitesten Sinne, wenn auch nur mittelbar, hat oder wenn er im eigenen Namen über die Sache verfügt (BGHSt 1 StR 425/53 vom 23, 4, 1954 in NJW 1954, 1295 Nr. 21). - RG, 17.07.1941 - 2 D 205/41
Wegen Beihilfe zur einfachen oder schweren Amtsunterschlagung kann nur bestraft …
Auszug aus BGH, 12.12.1957 - 4 StR 629/57
Liegen also bei einem Beteiligten die im § 350 StGB vorausgesetzten Umstände nicht vor, so können ihm auch nicht die erschwerenden Umstände des § 351 StGB zugerechnet werden (RGSt 65, 102, 105 f; 75, 289 f). - RG, 26.01.1931 - III 1050/30
1. In welchem Verhältnis steht die Urkundenverfälschung nach § 348 Abs. 2 StGB. …
Auszug aus BGH, 12.12.1957 - 4 StR 629/57
Liegen also bei einem Beteiligten die im § 350 StGB vorausgesetzten Umstände nicht vor, so können ihm auch nicht die erschwerenden Umstände des § 351 StGB zugerechnet werden (RGSt 65, 102, 105 f; 75, 289 f).